Page 5 - INTUS Newsletter - November 2021
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Anwalts- und Prozesskosten steuerlich abziehbar

         Bei unselbständigen Personen können alle Aufwände, die für die Erzielung des Einkommens nötig sind und in einem
         direkten Zusammenhang damit stehen, vom Einkommen abgezogen werden. Muss nun ein unselbständig Erwerbender
         rechtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgehen, damit er z.B. vereinbarte Zahlungen erhält, so kann er die Prozesskosten von
         der Einkommenssteuer abziehen.





         Fristlose Kündigung bei Nebentätigkeit des Mitarbeitenden zulässig

         Ein Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeitenden fristlos da dieser während seiner Arbeitsunfähigkeit eine Katzenzucht auf-
         baute, Katzen verkaufte und im Ausland an Ausstellungen teilnahm. Darüber hinaus benutzte er das Telefon des Arbeitgebers
         für seine privaten Zwecke.

         Das Bundesgericht bestätigte alle Urteile der vorinstanzlichen Gerichte. Die hohen Preise für eine Katze, der zusätzlichen
         Leistungen wie Impfungen und Transport sowie die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten deuten auf eine berufliche Tätig-
         keit und nicht eine blosse Liebhaberei hin. Insbesondere die Auslandreisen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit hätten
         eine schwere Verletzung der Treuepflicht dargestellt. Die fristlose Kündigung war zulässig.
         (Quelle: BGE 4A_397/2021 vom 21.9.21)





























































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