Page 17 - INTUS Geschichte
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Ehe- / Erbvertrag
Mit dem Abschluss eines Ehe- / Erbvertrags eines Willensvollstreckers verbunden wer-
kann der überlebende Ehepartner im Vergleich den. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers
zur gesetzlichen Regelung finanziell besser - empfiehlt sich vor allem bei komplexen Verhält-
gestellt werden. nissen oder wenn Erben zerstritten sind und die
Gefahr besteht, dass der Wille des Erblassers
Mit einem Ehevertrag kann geregelt werden, nicht beachtet wird. Ein Willensvollstrecker ent-
dass der Hinterbliebene nur jenen Teil des lastet die Erben in einer allenfalls emotional
Vermögens mit den anderen Erben teilen muss, belasteten Phase zudem von organisatorischen
den der Verstorbene schon zum Zeitpunkt der Aufgaben.
Heirat besass oder während der Ehe geerbt
hat. Mit erbvertraglichen Regelungen ist die Ein Ehe- / Erbvertrag ist öffentlich zu be ur -
weitere Zuweisung von Vermögenswerten an kun den. Im Kanton Zürich sind dafür die
den überlebenden Ehepartner möglich. So Notariate zuständig.
können weitere Erben auf den Pflichtteil gesetzt
werden, oder aber sie unterschreiben einen
Erbverzicht.
Zur Abwicklung des Nachlasses kann ein Ehe-/
(Quellen: www.voser.ch/kanzlei/newsletter,
Erbvertrag mit der testamentarischen Einsetzung www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber)
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