Page 17 - INTUS Geschichte
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Ehe- / Erbvertrag
          Mit dem Abschluss eines Ehe- / Erbvertrags  eines Willensvollstreckers  verbunden wer-
          kann der überlebende Ehepartner im Vergleich  den. Die Einsetzung eines  Willensvollstreckers
          zur gesetzlichen Regelung finanziell besser -  empfiehlt sich vor allem bei komplexen Verhält-
          gestellt werden.                           nissen oder wenn Erben zerstritten sind und die
                                                     Gefahr besteht, dass der Wille des Erblassers
          Mit einem Ehevertrag kann geregelt werden,  nicht beachtet wird. Ein Willensvollstrecker ent-
          dass der Hinterbliebene nur jenen Teil des  lastet die Erben in einer allenfalls emotional
            Vermögens mit den anderen Erben teilen muss,    belasteten Phase zudem von organisatorischen
          den der Verstorbene schon zum Zeitpunkt der  Aufgaben.
          Heirat besass oder während der Ehe geerbt
          hat. Mit erbvertraglichen  Regelungen ist die  Ein Ehe- / Erbvertrag ist öffentlich zu be ur -
          weitere Zuweisung von Vermögenswerten an   kun den. Im Kanton Zürich sind dafür die
          den überlebenden  Ehepartner möglich. So     Notariate zuständig.
          können weitere Erben auf den Pflichtteil gesetzt
          werden, oder aber sie unterschreiben einen
          Erbverzicht.

          Zur Abwicklung des Nachlasses kann ein Ehe-/
                                                     (Quellen: www.voser.ch/kanzlei/newsletter,
          Erbvertrag mit der testamentarischen Einsetzung  www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber)

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