Immobilienrecht
Wir sind Ihr Partner für die Abwicklung Ihrer Grundstücksgeschäfte; für die Begründung von Stockwerkeigentum, aber auch für die Beratung im Mietrecht.
Oft geht es bei Liegenschaften um grosse Vermögenswerte und langjährige Verpflichtungen. Der Gesetzgeber sah deshalb ein erhöhtes Schutzbedürfnis für den Bürger, was zu einer sehr hohen Regelungsdichte des schweizerischen Immobiliarsachenrechts geführt hat. So wird über sämtliche Grundstücke und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ein Grundbuch geführt. Weiter müssen auch die meisten Geschäfte, welche Grundstücke betreffen, durch eine Urkundsperson öffentlich beurkundet werden.
Verträge über Grundstücke sind oft komplex in ihrem Inhalt, wie auch in deren Auswirkung. Nebst formellen Erfordernissen ist den erbrechtlichen Komponenten wie auch den steuertechnischen Belangen grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
INTUS begleitet Sie gerne von der Planung über die Vertragserstellung bis zum Abschluss Ihres Grundstückgeschäfts.
Entflechtung, Klarstellung und Vereinfachung bei Stockwerkeigentum, Immobiliensachen- und Mietrecht ist eine unserer Spezialitäten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Ihr Ansprechpartner
Daniel Eugster
Leiter Immobilien
Telefon 044 763 70 70
daniel.eugster@intusag.ch